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Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Wir (Kläs GmbH & Co. KG Bauunternehmung) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang

mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-

Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)

1. Webseite

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

https://klaes-bau.com.

 

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 03.07.2026 veröffentlicht.

 

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 29.06.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet. 

 

2. Feedback und Kontaktangaben

 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie

Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

 

Kläs GmbH & Co. KG Bauunternehmung

Breitwies 5 – 7

D-54666 Irrel

Tel: +49 65 25 - 92 96 0

info@klaes-bau.com 

 

3. Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen

 

Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer

unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: +49 65 25 - 92 96 0

 

4. Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur

Barrierefreiheit vereinbar:

  • Alt-Texte bei Bildern: Nicht alle Bilder verfügen über alternative Texte (Alt-Texte). Die Pflege von Alt-Texten für alle Bilder wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

  • Barrierefreie Alternativen: Für Bilder ohne Alt-Texte stellen wir auf Anfrage gerne eine textbasierte Beschreibung zur Verfügung.

  • Eingeschränkte Konformität bei Farbkontrast aufgrund von Corporate Design (CI). Einige Farbkontraste auf dieser Webseite erfüllen nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1 (Mindestkontrastverhältnis 4.5:1). Eine Anpassung würde die visuelle Wiedererkennbarkeit und Markenkonsistenz unserer digitalen Kommunikation in unverhältnismäßiger Weise beeinträchtigen. Wir bemühen uns, die Lesbarkeit durch ergänzende Maßnahmen (z. B. größere Schrift oder zusätzliche visuelle Hinweise) sicherzustellen. Alternativ nutzen Sie bitte das Barrierefreiheits-Tool, um den Kontrast der Inhalte zu erhöhen. 

 

5. Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Webseite

 

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Webseite. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Wir unterziehen die von uns betreuten Webseiten einer regelmäßigen technischen Wartung und erreichen damit eine stetige Weiterentwicklung auch in den Punkten Struktur, Design, Content und Funktionalität, die dafür sorgt, weitere Schritte zur Erfüllung von Anforderungen an die Barrierefreiheit zu erreichen.

 

Evaluationsmethode

Selbständige Evaluation gemäß des BITV-Tests (mehr Informationen auf

https://www.bitvtest.de/bitv_test.html)

 

6. Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

 

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Webseite.

Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Regelmäßige technische Wartung und Optimierung der Webseite

Schrittweise Implementierung von WCAG 2.2 Richtlinien 

 

7. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

 

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstraße 9

55116 Mainz

 

Telefon: 06131 165342

Fax: 06131 16175342

E-Mail: lb@msagd.rlp.de

 

8. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.06.2026 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 29.06.2026 überprüft.

 

Quelle:

eRecht24

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